Wasserrechtliche Einreichungen & Hydrogeologie | inGeo GmbH
Wasserrechtliche Einreichungen – inGeo GmbH
Leistungen · inGeo GmbH

Wasserrechtliche Einreichungen & Hydrogeologie

Vollständige wasserrechtliche Einreichungen und wasserrechtliche Bauaufsicht – von der hydrogeologischen Erkundung bis zur behördlichen Bewilligung aus einer Hand.

Wasserrechtliche Einreichungen WRG
Leistungsumfang

Wasserrechtliche Einreichungen & Bauaufsicht

Die inGeo GmbH erstellt vollständige Antragsunterlagen für wasserrechtliche Bewilligungen und übernimmt die wasserrechtliche Bauaufsicht auf der Baustelle.

  • Wasserrechtliche Einreichungen bei Behörden (BH, Magistrat)
  • Wasserrechtliche Bauaufsicht gem. §120 WRG
  • Planung von Versickerungen und Entwässerungen
  • Hydrogeologische Feldversuche
  • Grundwassermessungen & Grundwassermonitoring
  • Wasserhaltungskonzepte für Baugruben
Brunnenmeister Wasserhaltung Baugrube – inGeo GmbH
Brunnenmeistergewerbe

Brunnenmeister & hydrogeologische Erkundung

Als Inhaber des Brunnenmeistergewerbes verfügt inGeo über die behördliche Berechtigung für Bohr- und Brunnenbauarbeiten sowie die zugehörige wasserrechtliche Planung.

  • Brunnenbohrungen & Brunnenausbau
  • Sickerversuche & Infiltrationsversuche
  • Pumpversuche zur Bestimmung hydraulischer Parameter
  • Dokumentation für wasserrechtliche Behörden
Grundwassermonitoring Wien Niederösterreich
Grundwassermonitoring

Grundwassermonitoring & Grundwassermessungen

Kontinuierliches Grundwassermonitoring ist bei Bauvorhaben in grundwassersensiblen Bereichen behördlich gefordert und schützt vor unerwarteten Grundwasserständen und -veränderungen. Die inGeo GmbH plant, installiert und betreibt Grundwassermessnetze für Bauprojekte in Wien und Niederösterreich.

  • Planung und Installation von Grundwassermessstellen
  • Kontinuierliche automatische Grundwasserstandsmessung
  • Manuelle Stichtagsmessungen und Beprobungen
  • Auswertung und Dokumentation für Behörden
  • Alarm bei kritischen Grundwasserständen
  • Langzeitmonitoring während und nach der Bauphase

Häufige Fragen

Wann ist eine wasserrechtliche Einreichung notwendig?
Bei Versickerungsanlagen, Grundwasserhaltungen, Brunnenbohrungen oder der Einleitung von Abwässern. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Wasserrechtsbehörde.
Was ist die wasserrechtliche Bauaufsicht?
Sie überwacht gem. §120 WRG die ordnungsgemäße Ausführung der bewilligten Maßnahmen auf der Baustelle und bestätigt die normgerechte Umsetzung gegenüber der Behörde.
Wann ist Grundwassermonitoring notwendig?
Grundwassermonitoring wird bei Bauvorhaben in grundwassersensiblen Gebieten, bei Tiefbauarbeiten unter dem Grundwasserspiegel sowie bei wasserrechtlichen Auflagen vorgeschrieben. Es dient dem Nachweis, dass durch das Bauvorhaben keine nachteilige Beeinflussung des Grundwassers erfolgt.

Weitere Leistungen

01

Geotechnische Bauaufsicht

Sachkundige Überwachung aller geotechnisch relevanten Bauphasen.

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02

Erschütterungsmessungen

Normgerechte Messungen nach ÖNORM S 9020 – Kurzzeit- und Dauermessungen.

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04

Rammsondierungen & Rammkernsondierungen

Dynamische Sondierungen DPH/DPSH nach ÖNORM EN ISO 22476.

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05

Lastplattenversuche

Statische und dynamische Lastplattenversuche (Ev1/Ev2 und Evd).

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06

Spezialtiefbau & Beratung

Ausschreibungen, Vergabe und geotechnische Beratung.

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